Aufnahmekriterien und Kosten
Wir informieren Sie
Interessierte Familien haben das ganze Jahr über die Möglichkeit sich bei der Koordinatorin des jeweiligen Bezirks bezüglich des Angebotes zu informieren und ihr Kind anzumelden. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit der Koordinatorin des Tagesmutterdienstes können sich die Familien ein erstes Bild über das Betreuungsangebot machen.
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form. Das entsprechende Anmeldeformular ist in der Koordinationsstelle erhältlich.
Für den Zugang gelten die folgenden verbindlichen Aufnahmekriterien in absteigender Reihenfolge:
- Wiederaufnahme des Kindes nach Kündigung des Betreuungsvertrages aufgrund längerer Krankheit gemäß Artikel 9 Absatz 7;
- Wohnsitz des Kindes;
- Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils;
- Ärztlich bestätigte psychische oder physische Beeinträchtigung oder beides des zu betreuendes Kindes, eines Geschwisterkindes oder Elternteils;
- Arbeitszeit eines jeden Elternteils:
1.Vollzeit 100%,
2.Teilzeit über 50%,
3.Teilzeit bis einschließlich 50%.
Die Gemeinde kann darüber hinaus weitere Bewertungskriterien festlegen.
Gemäß den Aufnahmekriterien erfolgt die Aufnahme des Kindes über einen Beirat. Der Beirat besteht aus einem Mitglied der jeweiligen Gemeinde, einer Vertretung der Sozialgenossenschaft Tagesmütter und weiteren von der Gemeinde bestimmte Personen.
Die Familien werden telefonisch über die Platzvergabe informiert.
Wieviel kostet ein Betreuungsplatz?
Für einen Betreuungsplatz der Kleinsten bei der Tagesmutter ist ein Stundentarif zu bezahlen. Hierfür ist eine Kostenbeteiligung sowohl seitens der Gemeinde als auch der Autonomen Provinz Bozen vorgesehen. Die Tarife, die zu Lasten der Familien gehen, werden von der Landesregierung festgelegt (Beschluss der Landesregierung Nr. 666 vom 30. Juli 2019):
Mindesttarif pro Betreuungsstunde: 0,90 € inkl. 5% MwSt.
Höchsttarif pro Betreuungsstunde: 3,65 € inkl. 5% MwSt.
Aufgrund der finanziellen und familiären Situation haben die Familien die Möglichkeit um einen begünstigten Tarif anzusuchen, d.h. weniger als den Höchsttarif zu bezahlen. Die Berechnung des begünstigten Tarifes wird vom jeweiligen Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft durchgeführt.
Die festgelegten Tarife gelten für maximal 1920 Betreuungsstunden pro Kalenderjahr. Werden die 1920 Betreuungsstunden im Kalenderjahr überschritten, muss die Familie die Vollkosten zahlen, ohne Anrecht auf Tarifbegünstigung. Die Vollkosten pro Betreuungsstunde werden von der Landesregierung definiert.
Nach Absprache können Kinder auch bis zum Schuleintritt betreut werden, wobei in diesem Fall keine Kostenbeteiligung seitens der öffentlichen Einrichtungen mehr vorgesehen ist und seitens der Familie die Vollkosten zu zahlen sind.