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Kitas
Flexible Betreuung in einer Gruppe
Für viele Eltern und solche, die es werden möchten, garantiert das Betreuungsangebot einer Kindertagesstätte eine ideale Möglichkeit Familie und Erwerbsleben unter einen Hut zu bringen.

Die Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kleinkinder im Alter zwischen dreei Monaten und drei Jahren.
Die Kindertagesstätte bietet neben dem Tagesmutterdienst eine qualifizierte Unterstützung für Eltern von Kindern unter drei Jahren an. Je nach Bedürfnis können Eltern ihr Kind täglich oder auch nur an einzelnen Wochentagen zur ganzjährigen Betreuung bringen. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern wird eine Betreuungsform angeboten, die sich in besonderem Maße an den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientiert.
Die pädagogische Konzeption, welche auf jahrelanger Praxiserfahrung und aktuellen Forschungen basiert, wird von qualifizierten Fachkräften umgesetzt.
Merkmale
Kindertagesstätten garantieren Kindern im Alter von bis zu 3 Jahren und deren berufstätigen Eltern ein Betreuungsangebot, welches sich von 01. Jänner bis zum 31. Dezember, außer an Sonn- und Feiertagen und bei Anwesenheit von weniger als 3 Kindern (diese Zahl wird von der zuständigen Gemeinde definiert), erstreckt.
Die maximale tägliche Öffnungszeit dauert von Montag bis Freitag von jeweils 7.30 bis 19.00 Uhr. In dieser Zeitspanne ermöglichen flexible Eintritts- bzw. Abholzeiten eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit eine grundlegende Unterstützung des familiären Alltags. Diese individuellen Zeiten werden vor Betreuungsbeginn vertraglich vereinbart und können bei Notwendigkeit und Möglichkeit geändert werden. Sollte sich bei den Familien ein Bedarf nach längeren Öffnungszeiten feststellen, kann nach Rücksprache mit der Gemeinde die Öffnungszeit der Struktur um eine Stunde verlängert werden.
Je nach Größe der Struktur können gleichzeitig maximal 20 Kinder anwesend sein. Im Sinne der Akkreditierungskriterien wird eine konstante Präsenz von mindestens einer Kinderbetreuerin für je fünf Kinder vorgesehen.
Team:
Kinderbetreuerinnen und maximal eine Tagesmutter bilden das Kernteam einer Kindertagesstätte. Ein Teammitglied fungiert zudem als Leitung der Einrichtung.
Die Kinderbetreuerin besucht eine einjährige Vollzeitausbildung zur Fachkraft für Kinderbetreuung, die zu 2 schulbegleiteten Praktikumseinsätzen in einer Kindertagesstätte oder Kinderhort verpflichtet. Das Team besucht jährlich 40 Stunden Weiterbildung und Supervision.
Zusätzlich wird das Team durch folgende Berufsfiguren unterstützt:
- Sozialbetreuerin für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen;
- Springerin (Aushilfe bei Abwesenheiten einer Mitarbeiterin);
- Pädagogin (einmal wöchentlich);
- Reinigungskraft;
- Köchin.
Räume
Je nach Größe der Räumlichkeiten können in einer Kindertagesstätte maximal 20 Kinder zeitgleich betreut werden.
In jeder Kitas befinden sich folgende Räumlichkeiten:
- Eingangsbereich mit Kindergarderobe, Wickelmöglichkeit und Anschlagtafel für Informationen;
- Spiel- und Bewegungsraum mit unterschiedlichen Neigungsbereichen und Materialien (Bereiche für das Symbolspiel, für das Experimentieren und Konstruieren, für kreative Angebote, für das Verkleiden und die Bewegung, sowie ein Kuschel- und Lesebereich);
- Ruheraum;
- Toilette und Waschraum mit kleinen Toiletten, Waschbecken und Wickeltisch;
- Toilette sowie Umkleidebereich für Erwachsene;
- (Tee)Küche;
- Bürobereich;
- Grünfläche mit Spielen im Freien.
Die Räume werden täglich nach der Betreuungszeit gereinigt.
Für die Führung einer Kindertagesstätte in Südtirol ist eine entsprechende Akkreditierung erforderlich. Eine Kommission der öffentlichen Verwaltung kontrolliert unter den drei Gesichtspunkten hygienisch- sanitär, pädagogisch und organisatorisch/personell, jährlich den Dienst.
Zugangsvoraussetzungen:
Die Kriterien für die Aufnahme der Kinder sowie die Modalitäten für die Abfassung der Rangordnung und der Wartelisten werden von der Trägergemeinde festgelegt.
Finanzierung des Dienstes
Die Gesamtkosten einer Kindertagesstätte werden abzüglich der Elterneinnahmen zu 50 Prozent von der betreffenden Gemeinde, welche Träger des Dienstes ist, und zu 50 Prozent durch Beiträge der Autonomen Provinz Bozen finanziert.
Die jeweilige Gemeinde setzt den Mindest- und den Höchststundentarif zu Lasten der Familien fest, die den Dienst in Anspruch nehmen.
Informationen zu den Mindest- und Höchsttarifen der Kindertagesstätten erhalten Sie in der jeweiligen Gemeinde oder Kindertagesstätte.
Modalitäten der Bezahlung
Kosten
Die Höhe des zu entrichtenden Tarifes richtet sich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Familie und nach Stunden- bzw. Tageseinheiten, die von der Familie für die Betreuung beansprucht werden. Der stündliche Höchst-und Mindesttarif wird von der Trägergemeinde festgelegt.
Tarifbegünstigung
Familien können beim beauftragten Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft eine Tarifbegünstigung beantragen. Jede Familie bezahlt den Stundentarif, der sich aus der "wirtschaftlichen Lage" (berechnet durch das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 30/2000) der Familie berechnen lässt. Für den Fehlbetrag zum Höchsttarif kommt für eine maximale Anzahl von 160 Stunden pro Monat pro Kind die Trägergemeinde auf.
Rücktritt
Der Betreuungsvertrag kann mit einem Monat Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
Die Sozialgenossenschaft Tagesmütter führt zurzeit südtirolweit 14 Kindertagesstätten.
Die Adressen finden sie unter die Kontakte der Sozialgenossenschaft.
